Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für den Geschäftsbereich Web- und Print


§ 1 Anwendungsbereich

Der Kleinunternehmer Christian Vietzke (nachfolgend als CV bezeichnet) führt alle Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Mit der erstmaligen Nutzung der Dienstleistungen von CV gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch ohne besondere Vereinbarung für alle weiteren Geschäftsbeziehungen, ohne nochmals vereinbart werden zu müssen. Jegliche Änderungen und Nebenabsprachen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. CV erbringt die Leistungen selbst oder durch Dritte, jedoch werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Der Auftraggeber erteilt CV mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

Sämtliche Angebote von CV sind freibleibend. Erst durch die schriftliche Bestätigung von Aufträgen durch CV werden diese für CV verbindlich. Nach §19 Abs.1 UStG wird auf eine Erhebung der Mehrwertsteuer verzichtet (Kleinunternehmerstatus).

§ 3 Auftragsunterlagen

Der Kunde stellt CV alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Kunde trägt die Gefahr der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere die Gefahr für den Verlust von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Soweit Daten an CV -gleich in welcher Form- übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. CV übernimmt keine Verpflichtung, den Inhalt des Kundenauftrags zu prüfen. CV behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen vor, diese wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. CV kann insbesondere dann Aufträge ablehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

§ 4 Haftung des Kunden

Der Kunde übernimmt die Verantwortung für den Inhalt seines Auftrags. Er haftet insbesondere dafür, dass der Inhalt seines Auftrags den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Der Kunde versichert, dass er für die zur Verbreitung vorgesehenen Inhalte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen ist oder solche erworben hat. Der Kunde stellt CV von allen Ansprüchen Dritter frei, die CV aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn dieser storniert sein sollte, erwachsen.

§ 5 Geheimhaltung / Datenschutz

CV speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und –abwicklung benötigten Daten des Kunden. CV verpflichtet sich zu absolutem Stillschweigen hinsichtlich aller Geschäftsvorgänge und Planungen seitens des Auftraggebers, die CV im Zusammenhang mit einem zu erledigenden Auftrag bekannt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Wünscht der Kunde Eintragungen in Suchprogramme und Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von CV in den gewünschten Medien frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten und auch ihre Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen verpflichten.

§ 6 Urheberrechte

CV räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an seinen urheberrechtlich geschützten Leistungen ein. Für bestimmte Bestandteile, die zum Aufbau oder Pflege des Corporate Identity dienen, räumt CV dem Kunden ein ausschließliches Nutzungsrecht ein. Der Kunde ist zur Weiterlizenzierung nicht berechtigt. Der Kunde ist berechtigt, den auf seinen Webseiten beziehungsweise Druckvorlagen enthaltenen Informationsdatenbestand selbst zu ändern oder von Dritten ändern zu lassen. Er ist hingegen nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung Änderungen am Layout oder am Design, d. h. an der grafischen Ausgestaltung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

§ 7 Nutzungsrecht

Der Auftraggeber nutzt die von CV erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von CV entwickelt wurden, werden immer nur für ein juristisch selbstständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.

§ 8 Leistungen

  1. CV erstellt nach den Vorgaben und Wünschen des Kunden im Rahmen der individuellen Vereinbarungen Anwendungen sowie Druckerzeugnisse für den Kunden.
  2. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, übernimmt CV sowohl die grafische und künstlerische Ausgestaltung der Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse als auch die technische Umsetzung (vollständige Programmierung der Anwendungen und Einbindung von weiteren Daten, z.B. Grafiken).
  3. Art und Umfang der von CV zu erstellenden Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse bemisst sich nach den individuellen Vereinbarungen, die aufgrund des Angebots in einem Pflichtenheft auf der Grundlage der vom Kunden gestellten Anforderungen getroffen werden.

§ 9 Entwicklungsstufen

  1. Auf Grundlage des Angebots und des Pflichtenhefts wird CV nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ein Grobkonzept anfertigen, in dem die wesentlichen grafischen und inhaltlichen Elemente sowie das Navigationssystem fixiert werden (Grobkonzept).
  2. In einem zweiten Entwicklungsschritt werden die Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse nach Maßgabe der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen verfeinert und mit Datenmaterial aufgefüllt (Feinkonzept).
  3. In einem letzen Entwicklungsschritt werden die Anwendungen und/oder Druckerzeugnisse dergestalt fertiggestellt, dass sie zur Veröffentlichung bereit sind (Fertigstellung).
  4. Das Ergebnis einer jeden Entwicklungsstufe wird dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt. Die Entwicklungsstufe wird jeweils durch die schriftliche Genehmigung des Kunden abgenommen und ist danach für den Kunden verbindlich.

§ 10 Abnahme

  1. Die Abnahme erfolgt für jede der drei Entwicklungsstufen gesondert durch schriftliche Erklärung des Kunden.
  2. Fordert CV den Kunden schriftlich zur Abnahme auf, so gilt die jeweilige Entwicklungsstufe als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert und CV den Kunden in der schriftlichen Aufforderung auf die Abnahmefiktion hingewiesen hat.
  3. Änderungen an den Anwendungen und/oder Druckerzeugnissen sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf bereits abgenommene Entwicklungsstufen beziehen.

§ 11 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Verbindliche Liefer- oder Leistungstermine bedürfen der Schriftform. Ist für die Leistung von CV die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Soweit CV die vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für CV nicht abwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für CV keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 12 Fälligkeit von Zahlungen des Kunden; Abrechnung; Verzug

  1. Das vereinbarte Honorar ist nach Rechnungslegung zu entrichten. CV ist berechtigt, das Gesamthonorar in Abschlägen vor Fertigstellung in Rechnung zu stellen. Höhe und Zeitpunkt der einzelnen Abschläge liegt im Ermessen von CV.
  2. Auslagen von CV, die vom Kunden zu ersetzen sind, kann CV fällig stellen, sobald sie CV selbst von dem Dritten fällig gestellt worden sind.
  3. CV ist berechtigt, im Angebot nicht kalkulierte Kosten und Leistungen in Rechnung zu stellen, die zur Umsetzung des Auftrages nötig sind. Bei einer Überschreitung des Angebotspreises um 10% muss CV beim Kunden eine Bestätigung einholen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist CV berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinsatz (BGB § 288 (2) nF, HGB § 352 (1) S. 1 nF.) zu verlangen. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein. Die Verzugszinsen fallen bei der Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
  5. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Rechnungen das Eigentum von CV.

§ 13 Gewährleistung

  1. Die von CV erbrachten Leistungen basieren in der Regel auf den Vorgaben und Instruktionen des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt CV von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die anspruchsauslösende Leistung von CV auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen beruht. Mangelhafte Leistungen werden von CV innerhalb der Gewährleistungsfrist von 6 Monaten, die mit dem Datum der Abnahme beginnt, ausgebessert. Mängel an den Leistungen von CV müssen sofort nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Anderenfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Unabhängig von der jeweiligen gesetzlichen Regelung hat CV das Recht, seine Leistungen nachzubessern. Erst nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen.
  2. Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem CV durch Umstände, die CV nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, höhere Gewalt, Ausfalltechnischer Einrichtungen) daran gehindert ist, Leistung zu erbringen. CV ist bemüht, den Kunden über absehbare Verzögerungen zu informieren und die genannten Fristen gleichwohl einzuhalten.

§ 14 Haftung

CV haftet für Schäden, die von CV oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des betreffenden Auftrages. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. CV übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in Angeboten und für Fehler, die erst nach Korrekturen und Freigabe durch den Auftraggeber beanstandet werden. CV übernimmt für die erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seinen eigenen Rechtsberater.

§ 15 Konkurrenzklausel

CV akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

§ 16 Aufrechnungsverbot

Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber CV nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 17 Gerichtstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. CV ist auch berechtigt, bei dem für den Sitz des Unternehmens des Kunden zuständigen Gerichts zu klagen.

§ 18 Nichtigkeit

Sollte eine der hier genannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht verwirkt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den ursprünglich angestrebten Zweck weitestgehend erreichen.